Seit dem 01.01.2011 wurde für bestimmte Abfälle wie z.B. Schrotte, Metalle, Kunststoffe und
Glas (siehe beigefügte Zolltarif-Liste) bei der Umsatzsteuer das Reverse Charge Verfahren
(Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) eingeführt. Es gilt immer dann, wenn
zwischen Unternehmen mit einem Abfall/Sekundärrohstoff aus der Liste ein Verkaufserlös
erzielt wird. Das RC-Verfahren betrifft nur den Verkauf der Sekundärrohstoffe jedoch nicht
sonstige Dienstleistungen wie Transporte, Behältermieten, Sortierung oder Entsorgung bei
welchen Sie der Leistungsempfänger sind!
Lesen Sie alle Details im PDF zum Reverse Charge Verfahren.
Tags: 2011, Behälter, Entsorgung


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