Seit dem 01.01.2011 wurde für bestimmte Abfälle wie z.B. Schrotte, Metalle, Kunststoffe und
Glas (siehe beigefügte Zolltarif-Liste) bei der Umsatzsteuer das Reverse Charge Verfahren
(Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) eingeführt. Es gilt immer dann, wenn
zwischen Unternehmen mit einem Abfall/Sekundärrohstoff aus der Liste ein Verkaufserlös
erzielt wird. Das RC-Verfahren betrifft nur den Verkauf der Sekundärrohstoffe jedoch nicht
sonstige Dienstleistungen wie Transporte, Behältermieten, Sortierung oder Entsorgung bei
welchen Sie der Leistungsempfänger sind!
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HOFMANN Entsorgung ist auch in 2011 wieder Logistikpartner der recycling aktiv – Demonstrationsmesse für Recycling-Maschinen und -Anlagen, die in zweiter Auflage vom 18. bis 20. Mai 2011 wieder auf dem Flughafengelände Karlsruhe/Baden-Baden (Baden-Airpark) stattfindet.