Ob Neubau, Umbau, Sanierung oder Rückbau – auf jeder Baustelle fallen unterschiedliche Materialien an. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Entsorgung und beraten Sie, welche Lösung für Ihr Projekt am sinnvollsten ist.
Bitte beachten: Bauschutt sollte möglichst mineralisch und sortenrein sein.
Bitte beachten: Andere Baustoffe und Anhaftungen möglichst vorher entfernen.
Wichtiger Hinweis:
Teerfreier und teerhaltiger Asphalt unterliegen unterschiedlichen Annahmebedingungen. Für die richtige Einstufung kann ein Nachweis oder eine Analyse erforderlich sein. Bitte stimmen Sie die Anlieferung deshalb vorab mit uns ab.
Bitte beachten:
Art, Menge und Verpackung müssen vor der Annahme geklärt werden.
Bitte beachten: Asbestzement muss staubdicht in zugelassenen Big-Bags verpackt angeliefert werden. Geeignete Big-Bags sind bei uns erhältlich. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten: Bitte stimmen Sie große Mengen KMF vor der Anlieferung mit uns ab. Wir informieren Sie über die geltenden Annahmebedingungen.
Material klären
Sie beschreiben Ihr Material und nennen Abfallart, Menge und Besonderheiten.
Lösung abstimmen
Wir prüfen und empfehlen die passende Lösung.
Sortierung & Verwertung
Wir sortieren, verwerten und entsorgen fachgerecht.
Bauschutt besteht aus überwiegend mineralischen Baustoffen wie Beton, Ziegeln, Fliesen oder Mauerwerk. Baumischabfall enthält dagegen verschiedene Baustellenmaterialien wie Holz, Kunststoffe, Metalle oder Dämmstoffe. Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne bei der richtigen Zuordnung.
Ja. Sie können sowohl kleine als auch große Mengen direkt an unserem Standort in Rastatt anliefern. Lediglich bei bestimmten Abfallarten und sehr großen Mengen bitten wir um eine vorherige Information.
Wir beraten Sie persönlich, erklären die nächsten Schritte und finden gemeinsam die passende Lösung.
Die letzte Annahme erfolgt 15 Minuten vor Schließung.
Barauszahlungen erfolgen bis zu einem Betrag von maximal 1.999,99 €. Ab einem Betrag von 2.000,00 € wird die Auszahlung per Gutschrift auf das Konto des Kunden überwiesen.
Für Auszahlungen benötigen wir einen gültigen Ausweis im Original zur Erfassung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bereits zuvor Abfälle bei uns angeliefert und dafür bezahlt haben. Maßgeblich ist, ob Sie bereits eine Auszahlung von HOFMANN erhalten haben.
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