Bestimmte Abfälle erfordern einen besonderen Umgang. Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Annahme und fachgerechten Entsorgung von gefährlichen Abfällen / Sonderabfällen – sicher, zuverlässig und mit persönlicher Beratung.

Der Ablauf

So funktioniert Entsorgung & Recycling bei HOFMANN

Material klären

Sie beschreiben Ihr Material und nennen Abfallart, Menge und Besonderheiten.

Lösung abstimmen

Wir prüfen und empfehlen die passende Lösung.

Anlieferung / Container / Abholung

Gemeinsam organisieren wir die Entsorgung.

Sortierung & Verwertung

Wir sortieren, verwerten und entsorgen fachgerecht.

Bitte stimmen Sie gefährliche Abfälle vor der Anlieferung mit uns ab.

Materialart, Menge, Herkunft sowie möglichst Fotos oder Sicherheitsdatenblätter.
Bitte kontaktieren Sie uns vorab. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung.

Je nach Stoff gelten besondere Anforderungen an Transport, Annahme und Entsorgung.

Einige Materialien können aufgrund ihrer Eigenschaften mehreren Kategorien zugeordnet werden. Bleibatterien enthalten beispielsweise wertvolle Rohstoffe und werden deshalb sowohl im Bereich Schrott & Metalle als auch bei den gefährlichen Abfällen aufgeführt. Andere Materialien wie KMF oder asbesthaltige Stoffe werden aufgrund ihrer besonderen Anforderungen an Handhabung, Verpackung und Entsorgung zusätzlich im Bereich gefährliche Abfälle dargestellt. Die Zuordnung soll Ihnen die Suche erleichtern und gleichzeitig auf die besonderen Anforderungen bei der Annahme hinweisen.

Sie sind sich nicht sicher, welches Material Sie zum entsorgen haben?

Wir beraten Sie persönlich, erklären die nächsten Schritte und finden gemeinsam die passende Lösung.

Öffnungszeiten & Aktuelles

Mo bis Fr: 7:00 - 16:30 Uhr
Sa: 8:00 ‑ 11:30 Uhr

Die letzte Annahme erfolgt 15 Minuten vor Schließung.

Hinweis zu Auszahlung und Ausweispflicht

Barauszahlungen erfolgen bis zu einem Betrag von maximal 1.999,99 €. Ab einem Betrag von 2.000,00 € wird die Auszahlung per Gutschrift auf das Konto des Kunden überwiesen.

Für Auszahlungen benötigen wir einen gültigen Ausweis im Original zur Erfassung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bereits zuvor Abfälle bei uns angeliefert und dafür bezahlt haben. Maßgeblich ist, ob Sie bereits eine Auszahlung von HOFMANN erhalten haben.